Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Wir führen eine innovative allgemeinmedizinische Gemeinschaftspraxis mit breitem Alters- und Erkrankungsspektrum. Unser Ärzteteam besteht derzeit aus drei Kassenärzten und Weiterbildungsassistenten. Wir legen großen Wert auf eine breite und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Neben der hausärztlichen Betreuung bilden die Sportmedizin, die manuelle Medizin, die Geriatrie, sowie die klassische Naturheilkunde wichtige Kernbereiche unseres Praxisalltags.
Wir sind mit Leib und Seele „Arzt“. Unser Beruf bedeutet uns viel; aber auch eine gesunde Work-Life-Balance und die Familie sind uns wichtig. Für „Einzelkämpfer“ wird es in unserer heutigen ärztlichen Berufswelt immer problematischer, Familie und Beruf so miteinander zu vereinbaren, dass sich eine Zufriedenheit in diesen wichtigen Lebensbereichen ergibt. Deshalb ist die Zusammenarbeit in einer Gemeinschaftspraxis ein ideales Arbeitsmodell.
Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Don Bosco Str. 2
48432 Rheine-Mesum
Tel.: 05975 445
Fax: 05975 3968
Rezepttelefon: 05975-927248
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Termin vereinbarenWichtige Änderungen zur Gültigkeit von Überweisungen
SO LANGE SIND ÜBERWEISUNGEN GÜLTIG
Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet:
· Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.
· Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.