Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Zur Diagnose und zur Verlaufsbeobachtung von vielen Krankheiten ist die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen angeraten. Ultraschall ist ein bildgebendes Verfahren zur schonenden Untersuchung von Gewebe und Organen mittels Schallwellen. Die Untersuchung ist strahlungsfrei. Dank der Sonographie können Erkrankungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig therapiert werden.
Wir führen zum einen Ultraschall-Untersuchungen der Bauchorgane, z. B. bei auffälligen Laborbefunden, Bauchschmerzen, bestimmten Erkrankungen, Immunschwäche, Leberfunktionsstörungen und Nierenschmerzen durch. Zum anderen können wir Ihnen die Schilddrüsen Sonographie anbieten. Hier können wir Schilddrüsen Erkrankungen, wie Zysten, Tumore, Größenabweichungen, o.ä. zuverlässig und frühzeitig erkennen und notwendige Therapieschritte einleiten.
Auch die sonographische Untersuchung der akzessorischen Geschlechtsdrüsen (Prostata) und der Hoden ist bei uns möglich.
Außerdem ermöglicht unser hochmodernes Ultraschallgerät durch den sogenannten Farbdopplereffekt, Gefäße inklusive der Blutflusseigenschaften eingehend zu untersuchen und hiermit Veränderungen zeitnah zu erkennen.
Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen, in welchen Fällen eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden sollte.
Wichtige Änderungen zur Gültigkeit von Überweisungen
SO LANGE SIND ÜBERWEISUNGEN GÜLTIG
Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet:
· Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.
· Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.