Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Immer mehr Menschen erkennen, dass das Rauchen ihrer Gesundheit schadet. Sie sind jedoch nicht in der Lage, sich das Rauchen abzugewöhnen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihnen dabei zu helfen, wie z.B. durch Medikamente oder Nikotinpflaster (Achtung: Nebenwirkungen!!!). Diese Methoden sind häufig langfristig anzuwenden und sehr teuer.
Eine sinnvolle Alternative zu den verschiedenen Möglichkeiten ist die Methode der Ohr-Akupunktur.
Diese Methode wird in unserer Praxis seit Jahren erfolgreich durchgeführt. Es wird mittels einmalig angebrachter kleiner Dauernadeln, die 2 – 4 Wochen am Ohr verbleiben, die Rauchentwöhnung durchgeführt.
Falls Sie dieses Verfahren interessiert, stehen wir und unser geschultes Praxisteam für Fragen zur Verfügung.
Wichtige Änderungen zur Gültigkeit von Überweisungen
SO LANGE SIND ÜBERWEISUNGEN GÜLTIG
Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet:
· Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.
· Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.