Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
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Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Ihr Impfschutz ist uns ein besonderes Anliegen!
Impfungen zählen zu den Maßnahmen zum Schutz gegen Infektionskrankheiten.
Komplikationen (wie u.a. Hirnhautentzündung, Schädigungen des Herzmuskels, Lähmungen, Unfruchtbarkeit), die sogar tödlich verlaufen können, sollen durch die Impfungen vermieden werden. Bei hohen Durchimpfungsraten ist es zudem möglich, auch diejenigen zu schützen, die nicht geimpft sind.
Impfungen sind i.d.R. gut verträglich. Mögliche Nebenwirkungen sind deutlich geringer ausgeprägt als bei der „echten“ Krankheit.
Fast alle von der Ständigen Impfkommission Deutschlands (STIKO) empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bitte fragen Sie uns – wir beraten und informieren Sie gern ausführlich!
Wichtige Änderungen zur Gültigkeit von Überweisungen
SO LANGE SIND ÜBERWEISUNGEN GÜLTIG
Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet:
· Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.
· Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.