Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Regelmäßige Besuche erfolgen bei Patienten, die chronisch erkrankt und nicht in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen. Hiervon sind häufig ältere Menschen betroffen, die wir regelmäßig besuchen, um die häusliche Pflege zu koordinieren oder Komplikationen der Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen.
Die Krankenkassen erstatten nur solche Besuche, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden. Fehlende Fahrmöglichkeiten oder schlechtes Wetter rechtfertigen allein keinen Hausbesuch.
In absoluten Notsituationen, wie bei Unfällen oder lebensgefährlichen Zuständen, sollten Sie unbedingt sofort den Notdienst verständigen.
Wichtige Änderungen zur Gültigkeit von Überweisungen
SO LANGE SIND ÜBERWEISUNGEN GÜLTIG
Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet:
· Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.
· Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.