Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Praxis Dr. med. Peter Brekle & Kollegen
Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie
Innere Medizin, Hausarzt
Das Gesundheitswesen wird immer komplexer. In den vergangenen Jahren sind eine Vielzahl neuer Facharztrichtungen eingeführt worden. Was dabei häufig auf der Strecke bleibt, ist der ganzheitliche Ansatz, bei dem nicht nur einzelne Krankheiten oder Organe im Fokus stehen, sondern der gesamte Mensch, mit seiner Krankheitsgeschichte, seinem sozialen Umfeld und seiner persönlichen Lebenssituation.
Gerade in einer alternden Gesellschaft ist das von großer Bedeutung. Für eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau sind wir für Sie da und behalten den Überblick. Wir sind weitergebildet, als erster Ansprechpartner unserer Patienten Beschwerden aus ganz unterschiedlichen Bereichen zu behandeln, abzuwägen und bei Bedarf die Koordination mit Fachärzten, Krankenhäusern oder weiteren Heilberufen zu übernehmen. Mit den Hausarztverträgen (auch Hausarztzentrierte Versorgung genannt) wird die Rolle der Hausärzte gestärkt. Sie sind eine funktionierende Alternative zu den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Die Vertragsunterlagen liegen für bestimmte Krankenkassen in unserer Praxis bereit. Sprechen Sie uns gerne an!
Wichtige Änderungen zur Gültigkeit von Überweisungen
SO LANGE SIND ÜBERWEISUNGEN GÜLTIG
Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet:
· Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.
· Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.